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Wird die osteopathische Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Einige gesetzliche Kassen bezuschussen die Osteopathie. Ich bin in den jeweiligen Zertifikatslisten der Kassen geführt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse über eine eventuelle Kostenübernahme. Die Erstattung der Privatkassen richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsabschluss. Heilpraktische Leistungen müssen im Vertrag integriert sein. Auch hier gilt, im Zweifelsfalle nachzufragen. Die Osteopathie wird auch von der Beihilfe anerkannt. Es gibt auch Zusatzversicherungen, die die Osteopathie, zumindest anteilig, übernehmen.

Wie viele Behandlungen sind nötig?

Die Anzahl der notwendigen Behandlungen sind sehr unterschiedlich. Sie richten sich danach, ob eine akute oder chronische Erkrankung vorliegt, vor allem aber danach, in welchem Maß der jeweilige Organismus in der Lage ist, die in der Behandlung gesetzten Reize zu verwerten. Dabei hat jeder Körper sein eigenes Tempo, dem es zu folgen gilt.

Bei akuten Beschwerden, welche nicht auf eine chronische Krankheit zurückzuführen sind, genügen oft 2-3 Behandlungen, in einem ein- bis zweiwöchigen Abstand, danach lässt sich meist abschätzen , ob und in welchem Umfang eine weitere Behandlung notwendig ist. Nach Abklingen akuter Beschwerden wird die Behandlung erfahrungsgemäß gern präventiv zur Unterstützung der Gesundheit genutzt.

Bei chronischen Erkrankungen hat sich eine regelmäßige Behandlung über einen längeren Zeitraum im Abstand von 2-4 Wochen bewährt.

Gibt es Gegenanzeigen für die osteopathische Behandlung?

Gegenanzeigen gibt es grundsätzlich nicht. Bei bestimmten Erkrankungen sind jedoch bestimmte Techniken unvorteilhaft. Daher ist es erforderlich, bekannte Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen, welche schulmedizinisch oder anderweitig betreut werden, bei der Anamnese zu kennen. Nur dann kann die osteopathische Behandlung unterstützend eingesetzt werden.

Können andere Verfahren neben der Osteopathie angewendet werden?

Osteopathie schließt die Anwendung anderer Verfahren (schulmedizinisch, psychotherapeutisch oder naturheilkundlich) nicht aus. Im Einzelfall ist es sogar sinnvoll, in einem Netzwerk zusammen zu arbeiten, um das gewünschte Behandlungsziel zu erreichen. Wichtig ist jedoch, dass die kombinierten Behandlungsansätze nicht unterschiedliche Ziele verfolgen oder den Organismus überfordern. Eine enge Abstimmung bildet hierfür die Grundlage.

Gibt es Alterseinschränkungen?

Überhaupt nicht, osteopathische Behandlungen können jeden, in jedem Alter unterstützen. Lediglich die Wahl der eingesetzten Behandlungstechniken richtet sich nach dem jeweiligen Zustand der Gewebestrukturen und der individuellen Situation des Patienten.

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